Eine MPU kann angeordnet werden, wenn eine oder mehrere Straftat(en) oder ein erhöhtes Aggressionspotenzial aktenkundig ist, auch unabhängig vom Straßenverkehr, denn hier wird nicht an deiner körperlichen sondern deiner fehlenden charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs ausgegangen. Das Straßenverkehrsamt muss davon ausgehen das du dich auch im Straßenverkehr nicht an die Regeln halten wirst.
Natürlich gibt es auch noch weitere Gründe, die nichts mit dem Führerschein zu tun haben, weswegen eine MPU angeordnet werden kann.
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